Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurze Erklärung

Mit dem Kauf in unserem Webshop und dem Erwerb eines Vorverkaufstickets stimmt ihr unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Wir unterscheiden hierbei in AGB für den Webshop und AGB für das AIN’T LIKE YOU FESTIVAL.

Klickt zum Ausklappen und Öffnen der jeweiligen AGB einfach auf den entsprechenden unteren Reiter.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Webshop

 

Stand September 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ain’t Like You Festival Webshop (www.aintlikeyoufestival.de/shop)

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ain’t Like You Festival Webshop und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Ain’t Like You Festival Webshop nicht an, es sei denn, Ain’t Like You Festival Webshop hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Die Rechnungsstellung und Bestellbearbeitung erfolgt durch Klinke94 e.V..

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Ain’t Like You Festival Webshop verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website bzw. des jeweils aktuellen Verkaufskatalog anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website bzw. im Verkaufskatalog ist Ain’t Like You Festival Webshop zum Rücktritt berechtigt.
Falls der jeweilige Lieferant von Ain’t Like You Festival Webshop trotz vertraglicher Verpflichtung Ain’t Like You Festival Webshop nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Ain’t Like You Festival Webshop ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller schnellstmöglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der ggf. bereits bezahlte Kaufpreis wird erstattet. Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der ungebrauchten Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Sofern der Rücksendewert mehr als 40,00 Euro beträgt, erstattet Ain’t Like You Festival Webshop die Kosten der Rücksendung auf dem günstigsten Wege. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen! Es wird darauf hingewiesen, dass Ain’t Like You Festival Webshop ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann (z.B. anprobierte T-Shirts die Nutzungsspuren aufweisen). Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

Tickets sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Ebenfalls von Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen sind Merchandise Artikel die Ain’t Like You Festival Webshop nach Druckdaten des Kunden hergestellt hat!
Vom Umtausch sind weiterhin Fehlbestellungen in falschen Größen ausgeschlossen!

§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde.
Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Erst-Besteller kann den Kaufpreis per Banküberweisung bezahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Ain’t Like You Festival Webshop berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Ain’t Like You Festival Webshop ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Ain’t Like You Festival Webshop berechtigt, diesen geltend zu machen.
Bei Bezahlung per Banküberweisung werden die Kontodaten zur Sicherheit von uns per Email, seperat versand.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Ain’t Like You Festival Webshop anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Ain’t Like You Festival Webshop.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Ain’t Like You Festival Webshop zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Ain’t Like You Festival Webshop zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Ain’t Like You Festival Webshop zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers — gleich aus welchen Rechtsgründen — ausgeschlossen. Ain’t Like You Festival Webshop haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Ain’t Like You Festival Webshop nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Ain’t Like You Festival Webshop ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern Ain’t Like You Festival Webshop fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Für Versandschäden haftet Ain’t Like You Festival Webshop nicht!

§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Festival

 

Stand September 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vorverkauf eines Festivaltickets für das Ain’t Like You Festival

 

Folgend findet ihr alle veranstaltungsrelevanten “Geschäftsbedingungen”, die mit dem Erwerb des Festval-Tickets Gültigkeit erlangen.

 

§1 Hörschutz

(1) Das AIN’T LIKE YOU FESTIVAL ist ein Hardcore-, Punkrock- und Oi-Festival. Erfahrungsgemäß erwarten und verlangen unsere Festivalbesucher*innen, dass die Musik in hoher Lautstärke gespielt wird. Laute Musik kann Gesundheitsschäden verursachen. Der Veranstalter wird Vorkehrungen zur Reduzierung des Risikos von Hörschäden und sonstigen Gesundheitsschäden durch Lärm treffen. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass gesundheitsgefährdende Schalldruckpegel auftreten werden. Eine Gesundheitsgefahr kann insbesondere dann bestehen, wenn sich Festivalbesucher*innen in der nähe von Lautsprechern oder über eine längere Zeit in einem Bereich mit hoher Lautstärke aufhalten.

(2) Es sind daher alle Festivalbesucher*innen dazu aufgefordert, sich vor Hörschäden und sonstigen Gesundheitsschäden durch Lärm zu schützen. Allen Festivalbesucher*innen wird empfohlen, Gehörschutz zu tragen, und sich nicht, insbesondere nicht über eine längere Zeit, in Nähe der Lautsprecher aufzuhalten.

(3) Wer keinen Gehörschutz trägt oder sich in Bereichen mit hohen Lautstärken aufhält, tut dies auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für hieraus folgende Gesundheitsschäden jedweder Art ist außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

§2 Zutritt zum Festival

(1) Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird gegen Entwertung der Eintrittskarte jedem Festivalbesucher ein Einlassbändchen angelegt bzw ein Stempel gegeben (Eintagesbesucher). Der Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist Festivalbesucher*innen nur gestattet, wenn und solange sie ein unbeschädigtes Einlassbändchen um ihr Handgelenk tragen. Verlorengegangene oder beschädigte Eintrittskarten oder Einlassbändchen werden nicht ersetzt.

(2) Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur an den dafür vorgesehenen Einlassstellen gestattet. An den Einlassstellen finden bei jedem Betreten des Festivalgeländes Sicherheitskontrollen durch den Ordnungsdienst statt, bei denen die Festivalbesucher*innen abgetastet und ihre mitgeführten Behältnisse durchsucht werden. Die Festivalbesucher*innen sind verpflichtet, die Sicherheitskontrollen zu dulden und zu ermöglichen. Festivalbesucher*innen, die diese Pflicht verletzten, ist der Zutritt zum Festivalgelände verwehrt.

(3) Kinder und Jugendliche, die noch nicht 16 Jahren alt sind, dürfen sich auf dem Festivalgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) aufhalten. Jugendliche, die 16, aber nicht 18 Jahre alt sind, dürfen sich auf dem Festivalgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Erziehungsbeauftragte Personen haben ihre Berechtigung schriftlich nachzuweisen; hierfür ist das auf der Website des Festivals vorgesehene Formular zu verwenden. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren erhalten in Begleitung der Eltern (die jeweils über ein gültiges Ticket verfügen müssen) freien Eintritt. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Nachweis über Identität und Alter der Kinder/Jugendlichen.

(4) Erkennbar betrunkenen Personen und Personen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt verwehrt werden.

 

§3 Ordnung des Festivals

(1) Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Alle Festivalbesucher*innen haben sich stets so zu verhalten, dass sie die Sicherheit anderer Festivalbesucher*innen und den ungestörten Ablauf des Festivals nicht gefährden.

(2) Das Hausrecht des Veranstalters wird durch den Ordnungsdienst ausgeübt. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

(3) Das Klettern auf Bühnen, Lautsprecher, Beleuchtungstraversen und sonstige veranstaltungstechnische Anlagen, Stagediving und Crowdsurfring sind nicht gestattet.

(4) Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

(5) Folgende Gegenstände sind auf dem Festivalgelände nicht gestattet:

(a) Kleidungsstücke der Marken Consdaple, Erik & Sons, Outlaw, Rizist, Masterrace Europe, Ansgar Aryan und Thor Steinar sowie sonstige Kleidungsstücke, die in der rechtsextremistischen Szene als Zeichen der Zugehörigkeit zu dieser Szene gelten

(b) pyrotechnische Gegenstände;

(c) Waffen und waffenähnliche Gegenstände;

(d) Glasbehälter

Außerhalb des Zeltgeländes sind auf dem Festivalgelände außerdem Getränkedosen, Kunststoffflaschen und ähnliche Behälter mit einem Volumen von mehr als einem Liter verboten.

(6) Tiere dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht werden.

(7) Festivalbesuchern, die nicht 18 Jahre alt sind, ist der Konsum von Brantwein, brantweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln sowie das Rauchen von Tabakwaren nicht gestattet. An sie dürfen solche Getränke und Lebensmittel und Tabakwaren nicht abgegeben werden.

(8) Festivalbesucher*innen sind verpflichtet, auf dem Festivalgelände stets einen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mit sich zu führen und auf Verlangen dem Ordnungsdienst zur Feststellung des Alters vorzuzeigen.

(9) Festivalbesucher*innen, die gegen die vorstehende Festivalordnung verstoßen, können vom Ordnungsdienst vom Festivalgelände verwiesen und von der weiteren Teilnahme am Festival ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

§4 Zelten

(1) Zelten auf dem Festivalgelände ist nur auf dem hierfür ausgewiesenen Zeltgelände gestattet.

(2) Zelte können auf dem Zeltgelände am Festivalwochenende ab Freitag 12 Uhr mittags aufgebaut und müssen spätestens am folgenden Montag um 12 Uhr mittags entfernt werden.

(3) Das Befahren des Festivalgeländes mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.

(4) Die gekennzeichneten Fluchtwege sind von Zelten freizuhalten.

(5) Lagerfeuer und ähnliche offene Feuerstellen sind nicht gestattet.

(6) Das Zeltgelände wird nicht bewacht. Die Haftung des Veranstalters für den Verlust oder die Beschädigung von Zelten und sonstigen Gegenständen ist ausgeschlossen.

 

§5 Programmänderungen & Veranstaltungsabsagen

(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Festivalprogramm zu ändern. Es besteht kein Anspruch auf den Auftritt einzelner im Vorfeld des Festivals angekündigter Bands.

(2) Sollten die Witterungsverhältnisse oder sonstige höhere Gewalt die Durchführung des Festivals nicht zulassen und das Festival deswegen vor seinem Beginn abgesagt werden, wird der Eintrittspreis (ohne Vorverkaufsgebühren) erstattet. Der Erstattungsanspruch verjährt innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Muss wegen schlechter Witterungsverhältnisse oder sonstiger höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen das Festival nach seinem Beginn vorzeitig beendet werden, oder muss aus diesen Gründen das Festivalprogramm geändert werden, ist die Erstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.

(3) Aufgrund der nahen Wohnbebauung ist mit behördlichen Anordnungen zur Lautstärkenreduzierung zu rechnen.

(4) Festivals sind Risikoveranstaltungen. Ihr Stattfinden kann aufgrund unterschiedlicher Paramter nicht als garantiert verstanden werden. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen die einer Durchführung aktiv im Wege stehen, aber auch in Fällen mangelnde Teilnahme bzw. mangelnden Vorverkaufszahlen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, bereits getätigte Zahlungen von Vorverkäufen unter Betrachtung der Schwere der Umstände gegebenenfalls auszuschließen. Im Falle von RÜckerstattungen, erfolgen jene grundsätzlich immer nur exklusive etwaig bereits bezahlter Porto- und Versandgebühren.

 

§6 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, auf dem Festivalgelände Foto-, Video- und Tonaufnahmen anzufertigen und zu verbreiten oder Dritten zu gestatten, solche Aufnahmen anzufertigen oder zu verbreiten. Die Festivalbesucher*innen willigen diesbezüglich in die Verbreitung und öffentliche Zur-Schau-Stellung ihres Bildnisses und ihres gesprochenen Worts in jedweder Art ein.

 

§7 Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schäden jedweder Art nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Abs. 1 gilt nicht im Fall der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) §1 Abs. 3 bleibt unberührt.

 

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